KFZ-Sachverständigenbüro Bösch

Ihr KFZ-Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen.

Im Großraum Stade, Buxtehude und Hamburg.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht als Geschädigter einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu wählen, um den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Was wir tun

Wir haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen.

 Mit Hilfe von Sachverständigengutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte 

Entscheidungen getroffen werden.

Schaden-
Gutachten

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Versicherung dafür zuständig, Ihnen den entstandenen Fahrzeugschaden zu regulieren. Dafür ist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt oft nicht ausreichend, da er nur Reparaturkosten kalkuliert. Ausfallzeiten des Fahrzeugs oder eine durch den Schaden entstandene Wertminderung berücksichtigt er nicht. Ein Schadengutachten ist im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag außerdem beweissichernd, umfassend, verkehrsfähig und auch prozesstauglich – es sichert Ihre Ansprüche!

Landmaschinen-Gutachten

Landmaschinen sind Fahrzeuge bzw. Maschinen, die im Landwirtschaftsbetrieb eingesetzt werden. Es gibt zwei Arten von Landmaschinen: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern und selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Unsere Gutachtertätigkeit bezieht sich auf beide Arten von Landmaschinen. Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung und Spezialisierung besitzen Landmaschinen einen enormen Wert. Bei Kauf oder Verkauf einer gebrauchten Maschine sowie im Schadens- oder Streitfall spart Ihnen ein Gutachten bares Geld. Die kompetenten Gutachter für Landmaschinen vom KFZ-Sachverständigenbüro Bösch helfen Ihnen gerne weiter.

Nutzfahrzeug-
Gutachten

Gerade im Nutzfahrzeugbereich gilt: Zeit ist Geld!
Viele Fahrzeuge sind daher solange unterwegs wie sie fahrtüchtig sind. Wir bieten Ihnen daher eine für Sie möglichst flexible Termingestaltung. Wir orientieren uns an Ihrer Tourenplanung.

Eine Besichtigung kann daher im Rahmen der gesetzlichen Ruhezeit des Fahrers ortsunabhängig durchgeführt werden.

Sonderfahrzeug-Gutachten

Nicht selten werden auch Sonderfahrzeuge in Unfälle verwickelt. Ganz unabhängig, ob es sich dabei um ein Einsatzfahrzeug, ein speziell gepanzertes Fahrzeug, einen Lkw, Transporter, Pkw mit oder ohne Sonderaufbau oder ein Schaustellerfahrzeug handelt – wir erstellen das sach-  und fachgerechte Gutachten für Ihre Sonderfahrzeuge.

Dabei analysieren wir die entstandenen Schäden genau, dokumentieren diese zur Beweissicherung und schaffen dadurch die Grundlage für eine unkomplizierte, schnelle und rechtssichere Schadenregulierung. Ein neutrales, unabhängiges Gutachten für Ihre Sonderfahrzeuge ist für uns selbstverständlich. 

Wir wissen: Wenn ein Fahrzeug mit speziellem Einsatzzweck beschädigt ist, zieht das oft hohe Folge- und Ausfallkosten nach sich. Deshalb kümmern wir uns in diesem Fall um eine besonders rasche Abwicklung, damit das betreffende Fahrzeuge wieder schnell einsatzbereit ist.

Technische-
Gutachten

Die Technische Beweissicherung in Form eines KFZ Gutachtens dient Gerichten und Anwälten oft maßgeblich bei der Klärung und Entscheidungsfindung in einem Rechtsstreit.

Das KFZ Sachverständigenbüro Bösch, erstellt auch technische KFZ Gutachten. Sie dokumentieren Schadenszusammenhänge wie beispielsweise: 

  • Motorschäden
  • Getriebeschäden
  • Feststellung von verschwiegenen Unfallschäden beim Fahrzeugkauf
  • Tachomanipulation
  • Prüfung von Reparaturausführungen

Fahrzeugbewertungen
 

Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Gutachten zum Fahrzeugwert. Damit Sie als Geschädigter auch wiederbekommen, was Ihnen zusteht. Wir ermitteln bei gängigen Fahrzeugen den Händler-Einkaufs- oder den Wiederbeschaffungswert. Auch bei älteren oder besonderen Fahrzeugen erstellen wir ein manuelles Wertgutachten.

 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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