Kfz-Gutachter

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und benötigen ein Gutachten, egal ob für Ihr Auto, Motorrad, Transporter, Bus oder Landmaschinen?

Wir bieten sowohl schnelle als auch kompetente Hilfe und erstellen ein professionelles KFZ Schadengutachten für Sie.

 

Termine können Sie ganz einfach telefonisch vereinbaren. Rufen Sie uns unter der nachfolgenden Rufnummer an:

 

Tel: 0160/93746482

 

Was macht ein KFZ Gutachter?

Er stellt den Wert eines Fahrzeuges an Hand vieler Faktoren vor und nach einen Unfall fest. Er bewertet neutral und unparteiisch den entstandenen Schaden. Nachdem der Schaden aufgenommen und dokumentiert worden ist, erstellt der KFZ Gutachter ein KFZ Schadengutachten. In der Regel werden nachfolgende Punkte in einem KFZ Gutachten dokumentiert.

Als erstes wird ein Gutachtenauftrag erstellt und ggf. auch eine Abtretung. Somit wird das anstehende Gutachterhonorar direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.

Als nächstes erfolgt die Besichtigung des Fahrzeuges. Dabei werden alle Fahrzeugdaten sowie die Fahrzeugidentifikation und der Zustand des Fahrzeuges begutachtet und dokumentiert. 

Dann erfolgt die Feststellung der Fahrzeugschäden.

Die voraussichtlich unfallbedingten Instandsetzungskosten werden ermittelt, die voraussichtliche Reparaturdauer bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung werden festgelegt.

Es werden Angaben zum Wertausglich wie zum Beispiel: Abzüge "neu für alt" oder "Wertverbesserung" gemacht.

Es wird eine Stellungnahme zur Wertminderung erstellt. Der KFZ Gutachter hat festzustellen, ob nach fachgerechter und vollständiger Reparatur des Fahrzeuges eine Wertminderung (merkantiler und/oder technischer Minderwert) verbleibt.

Im Gutachten ist die Wertminderung der Höhe nach auszuführen und ggf. zu begründen, warum die Wertminderung voraussichtlich verbleiben wird. 

Des Weiteren wird der Fahrzeugwert zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.

Abschließend erfolgt eine detaillierte Fotodokumentation. Die Ausführungen im KFZ Gutachten sind durch eine ausreichende Anzahl von Lichtbildern  zu erläutern und damit ergänzend zu dokumentieren.

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